Benachrichtigen Sie uns so rasch wie möglich nach Eintritt eines Todesfalles.
Unser Team informiert Sie ausführlich über die erforderlichen Wege.
Wir informieren und unterstützen Sie, auch an Sonn- und Feiertagen.
Beratung auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
(bei Tod- und Fehlgeburten)
Die Aufnahme des Todesfalles findet in der Regel in den Bestattungsräumlichkeiten der Bestattung Koch statt.
Wenn Sie es wünschen, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Jeder Todesfall ist umgehend einem Arzt (zuständiger Totenbeschauarzt in der Regel die Gemeindeärzte) zu melden. Der Totenbeschauarzt stellt nach der Totenbeschau das Formular „Anzeige des Todes“ aus. Mit diesem Formular und den Dokumenten der/des Verstorbenen wird der Sterbefall von uns beim Standesamt beurkundet.
Kosten einer Sterbeurkunde (Stand seit Juli 2011):
€ 2,10 Verwaltungsabgabe + € 7,20 Bundesgebühr
Nach der Trauerfeier können auf die Hinterbliebenen weitere Wege zukommen, die von den unterschiedlichen Lebensumständen des Verstorbenen abhängen.
In allen Fällen findet eine Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar statt.
Das Verlassenschaftsgericht erhält Nachricht vom Standesamt. Zuerst veranlasst es die Todesfallaufnahme, die vom zuständigen Notar durchgeführt wird. Dieser verständigt danach die Angehörigen.
Bei der Todesfallaufnahme geben die Angehörigen die wichtigsten Daten über den Verstorbenen und sein Vermögen zu Protokoll.
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.
ACHTUNG: Durch die bloße Bezahlung der Gräberentgelte werden KEINE Rechte an der Grabstelle erworben.
Bestattung Koch GmbH
Neusiedler Straße 49
7000 Eisenstadt, Austria
Telefon: +43 2682 62658
E-Mail: office@koch-eisenstadt.at
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr
Wir sind für Sie da 0 – 24 Uhr
Wir ersuchen Sie,
vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Das einzig Wichtige im Leben
sind die Spuren der Liebe,
die wir hinterlassen,
wenn wir gehen.(Albert Schweitzer)